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   OLG Frankfurt, 13.12.1994 - 5 U 214/93   

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https://dejure.org/1994,3667
OLG Frankfurt, 13.12.1994 - 5 U 214/93 (https://dejure.org/1994,3667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.1994 - 5 U 214/93 (https://dejure.org/1994,3667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 5 U 214/93 (https://dejure.org/1994,3667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung des Auskunftsanspruchs eines Handelsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, Prüfung der Auskunft des U, keine Geschäfte getätigt zu haben, Rangfolge der Kontrollrechte des HV, Subsidiarität des Anspruchs auf Bucheinsicht

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 8 O 90/91
  • OLG Frankfurt, 13.12.1994 - 5 U 214/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 351
  • MDR 1995, 165
  • BB 1995, 271
  • DB 1995, 268
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 28 W 37/00

    Buchauszug, Erfüllungseinwand, Vollstreckungsverfahren, Ersatzvornahme, Kosten

    Hat der Unternehmer zur Erfüllung des Anspruches aus § 87 c Abs. 2 HGB eine Aufstellung überreicht, dann kann der Handelsvertreter nur dann einen neuen Auszug verlangen, wenn die vorgelegte Aufstellung nicht den formalen, von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an einen Buchauszug entspricht, in sich unverständlich und daher insgesamt unbrauchbar ist (vgl. BGH in LM Nr. 4a zu § 87 c HGB; v. Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB, § 87 c Rdn. 46, 47; OLG Frankfurt in NJW-RR 1995, 351).

    Soweit der Handelsvertreter entgegen der Darstellung des Unternehmers, daß die Aufstellung sämtliche in den Büchern dokumentierten, provisionspflichtigen Geschäfte erfaßt, über die sich ein Buchauszug nur verhalten kann, die Vollständigkeit des Auszuges anzweifelt, steht nicht die formale Vollständigkeit der Auskunft, daß über die angegebenen Geschäfte hinaus keine weiteren in einen Auszug aufzunehmenden Geschäfte in den Büchern verzeichnet sind, in Frage (siehe dazu OLG Frankfurt in NJW-RR 1995, 351), sondern allein die Richtigkeit dieser Auskunft.

    Zweifel an der Richtigkeit des Auszuges berühren nicht die Erfüllung des Anspruchs aus § 87 c Abs. 2 HGB, sondern sie lösen den weiteren Anspruch auf Bucheinsicht gemäß § 87 c Abs. 4 HGB oder auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 259, 260 BGB aus (BGH in LM Nr. 4a zu § 87 c HGB; v. Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB, § 87 c Rdn. 46, 47; OLG Frankfurt in NJW-RR 1995, 351).

    Der Buchauszug ist dagegen kein Mittel des Handelsvertreters, um herauszufinden, ob und mit welchen seiner Kunden der Unternehmer provisionspflichtige Geschäfte geschlossen hat (so ausdrücklich OLG Frankfurt a.M. in NJW-RR 1995, 351).

  • OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 16 U 124/13

    Bucheinsichtsrecht des Handelsvertreters nach § 87 c IV HGB

    MDR 1995, 165 - Rn. 10 ff].
  • OLG Bamberg, 27.05.2008 - 4 W 68/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs -

    Soweit die Gläubigerin damit zugleich dem Verdacht einer inhaltlichen Unrichtigkeit nachgehen wollte, muss sie sich ohnehin auf die Mittel der eidesstattlichen Versicherung und der Bucheinsicht verweisen lassen (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 351 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 18 U 197/14

    Anspruch auf einen Buchauszug für die Vermittlung von Geschäften über Kühlanlagen

    Steht indes fest, dass der Unternehmer kein Geschäft in dem Bezirk gemacht hat, hat der Bezirksvertreter keinen Anspruch auf Buchauszug (vgl. OLG Frankfurt a.M. MDR 1995, 165; Hopt, Handelsvertreterrecht, 5. Aufl., § 87c Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 6 U 12/15

    - Wüstenrot 3 -, Beschwer bei Erstattung einer Fehlanzeige, Negativattest, Beginn

    Der U ist nicht verpflichtet, etwa durch einen kompletten Buchauszug über alle seine Geschäftsvorgänge zu belegen, dass sich darunter keine provisionspflichtigen Geschäfte befinden (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, 13.12.1994 - 5 U 214/93 -).
  • LG Bielefeld, 09.11.2011 - 16 O 189/10

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines vollständig neuen

    Soweit dem Vorbingen des Klägers zu entnehmen ist, dass er - etwa im Hinblick auf Stornierungen etc. - den Verdacht einer inhaltlichen Unrichtigkeit der erteilten Auskunft bzw. des Buchauszuges hegt und eine ermessensfehlerhafte Festlegung von Stornogründen behauptet, hat er sich auf die Mittel der eidesstattlichen Versicherung und der Bucheinsicht verweisen zu lassen (OLG Bamberg, NJW-RR 2008, 1422; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 351).
  • OLG München, 11.04.2011 - 7 W 2030/10

    - Allianz 15 -, Anspruch auf Buchauszug, Differenzierung nach

    Soweit der VV fehlerhafte Angaben und inhaltliche Unrichtigkeiten im Buchauszug behauptet, ist er auf die Mittel der eidesstattlichen Versicherung und der Bucheinsicht zu verweisen (im Anschluss an OLG Frankfurt/Main, 13.12.1994 LS 1 m.w.N. = NJW-RR 95, 351).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2006 - 32 O 67/05

    Buchauszugsanspruch und Anspruch auf vollständige Provisionsabrechnung zur

    Die übliche Rangfolge der Kontrollrechte des Handelsvertreters lautet: Abrechnung nach § 87 c Abs. 1 HGB, Buchauszug und Auskunft nach § 87 c Abs. 2 und 3 HGB, Bucheinsicht nach § 87 Abs. 4 HGB und eidesstattliche Versicherungen nach §§ 259, 260 BGB (vgl. OLG Frankfurt, Betriebsberater 1995, 271 = NJW-RR 1995, 351).
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